Häufig gestellte Fragen

Voraussetzung bei erstmaliger Bewilligung einer Hippotherapie ist laut dem Chancengleichheitsgesetz von 2008 eine Überweisung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder einem Facharzt für Neuroorthopädie oder einer entsprechenden Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt. Mit dieser Überweisung können Sie beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Hippotherapie stellen. Das Formular können Sie online auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at herunterladen.

Eine Vormerkung für die Hippotherapie im Integrativen Reitzentrum St. Isidor erhalten Sie nach Zusendung eines Fragebogens, welchen Sie per E-Mail oder Post erhalten.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns entweder unter der Rufnummer 0732/6791-7340 oder per E-Mail unter reitzentrum@caritas-linz.at.

Für die Verlängerung/Weitergewährung der Hippotherapie ist neben der erneuten Antragstellung beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft auch neuerlich eine Überweisung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder einem Facharzt für Neuroorthopädie oder einer entsprechenden Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt erforderlich.

Vom Land OÖ wird ein Bescheid ausgestellt, welcher ein Jahr gilt und 40 Einheiten Hippotherapie beinhaltet.  

Für die Ergotherapie ist die Überweisung eines Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde notwendig. Diese Überweisung erhalten Sie bei einem unserer Ärzte im Ambulatorium St. Isidor.

Bitte um telefonische Terminvereinbarung bei Romana Matschy unter der Rufnummer 0732/6791-7305.

Eine Vormerkung für die Ergotherapie im Integrativen Reitzentrum St. Isidor erhalten Sie nach Zusendung eines Fragebogens, welchen Sie per Email oder Post erhalten.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns entweder unter der Rufnummer 0732/6791-7340 oder per E-Mail unter reitzentrum@caritas-linz.at.

Es werden Therapiezuschüsse an Einzelpersonen durch das Land OÖ gewährt. Der Förderanteil beträgt bis zu 50 % der Kosten für Einzel- oder Gruppentherapie für max. 30 Einheiten pro Jahr.

Die Antragstellung ist bis zu 6 Monate rückwirkend möglich.

Zur Bewilligung sind ein Antrag mit Originalrechnung samt Zahlungsbeleg sowie eine ärztliche Bestätigung über die Art der Beeinträchtigung vorzulegen.

Anträge finden Sie unter www.ooe.gv.at/formulare/Soziales zum Download.

Nehmen Sie bitte am liebsten per E-Mail mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns an! Sie bekommen von uns einen Fragebogen zugesandt, den Sie bitte ausgefüllt retournieren. Anschließend werden Sie auf die Warteliste gesetzt.

Die Sporttauglichkeit muss durch einen Arzt bestätigt werden. Dies gilt nicht für Therapien, welche durch einen Facharzt verordnet werden. Ein entsprechendes Formular wird bei der Anmeldung mitgegeben oder zugesandt.