Voraussetzung bei erstmaliger Bewilligung einer Hippotherapie ist laut dem Chancengleichheitsgesetz von 2008 eine Überweisung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder einem Facharzt für Neuroorthopädie oder einer entsprechenden Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt. Mit dieser Überweisung können Sie beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft einen Antrag auf Hippotherapie stellen. Das Formular können Sie online auf der Homepage des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at herunterladen.
Eine Vormerkung für die Hippotherapie im Integrativen Reitzentrum St. Isidor erhalten Sie nach Zusendung eines Fragebogens, welchen Sie per E-Mail oder Post erhalten.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns entweder unter der Rufnummer 0732/6791-7340 oder per E-Mail unter reitzentrum@caritas-linz.at.
Für die Verlängerung/Weitergewährung der Hippotherapie ist neben der erneuten Antragstellung beim zuständigen Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft auch neuerlich eine Überweisung von einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde oder einem Facharzt für Neuroorthopädie oder einer entsprechenden Ambulanz einer öffentlichen Krankenanstalt erforderlich.
Vom Land OÖ wird ein Bescheid ausgestellt, welcher ein Jahr gilt und 40 Einheiten Hippotherapie beinhaltet.