Häufige Fragen und Antworten

Wie sieht der Integrations-Ablauf nach dem Handbuch für Integration aus?

Anforderung der Fachberatung für Integration durch die Kindergartenleiterin erst nach ärztlicher/psychologischer Stellungnahme (F1) und Einverständiserklärung der Eltern (F2a) möglich. Zuteilung der Stützkräftestunden, sowie Festlegung der Qualifikation der Stützkräfte durch die Fachberaterin. Erarbeiten eines heilpädagogischen Förderkonzeptes mit der Fachberatung (nach Maßgabe der Zeitressourcen) und dessen kontinuierliche Weiterführung durch das Integrationsteam in Zusammenarbeit mit der Fachberatung. Zwischenberichte für alle Integrationskinder sind vom Kindergartenteam in Absprache mit der Fachberatung zu erstellen. Jährlich stattfindende Pädagogische Konferenzen (F6) mit der Leiterin, dem Integrationsteam und der Fachberatung. Jährlich finden pro Integrationskind Integrationsgespräche mit dem Erhalter, der Leiterin und der Fachberatung statt.

Welche Aufgaben hat die Stützkraft?

Als Stützkraft angestellt werden kann eine Sonderkindergarten-/Hortpädagogin, eine Kindergarten-/Hortpädagogin oder eine Hilfskraft (ohne pädagogische Ausbildung), je nach den pädagogischen Anforderungen und nach Absprache mit der Krabbelstuben-/Kindergarten-/Hortleiterin und Fachberatung für Integration. Die individuell auf das Kind abgestimmten pädagogischen Anstellungserfordernisse werden von der Krabbelstuben-/Kindergarten-/Hortleiterin und der Fachberaterin erarbeitet. Die Stützkraft unterstützt die Arbeit der gruppenführenden Kindergarten-/Hortpädagogin, wenn 1-4 Kinder mit Beeinträchtigungen in der Gruppe integriert sind.

Was ist eine qualitativ hochwertige Integration?

Voraussetzung dafür sind gute Rahmenbedingungen (Kinderhöchstzahl wird nicht überschritten, bei Gruppenintegration 15 Kinder und Einzelintegration 20 Kinder; gute räumliche Bedingungen- Bewegungsraum, Nebenräume, Anstellung einer pädagogischen Fachkraft als Stützkraft, usw.) und eine Pädagogik, die vorsieht, dass die Bedürfnisse aller Kinder berücksichtigt werden, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht.

Was ist ein SPZ?

SPZ=Sonderpädagogisches Zentrum für Schulen

Unterstützt die Integration von Kindern mit Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und Lernstörungen in der Schule. Im Rahmen der Nahtstelle Kindergarten und Schule finden, nur mit dem Einverständnis der Eltern des Integrationskindes, Koordinationsgespräche zwischen Fachberatung, Bezirksschulinspektor und SPZ Leitung statt, um den Übertritt vom Kindergarten in die Schule bestmöglichst zu begleiten.

Antworten rund um Assistenz für Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen

Die Direktion Bildung und Gesellschaft des Landes OÖ hat alle Informationen rund um das Thema "Assistenz für Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen" auf einer Website zusammengefasst. 

Dort finden Sie in folgenden Kategorien sehr übersichtlich Antworten auf zahlreiche Fragestellungen:

  1. Kinderbetreuung (Integration in Krabbelstube, Kindergarten, Hort)
  2. Heilpädagogische Einrichtungen
  3. Transport in Heilpädagogische Einrichtungen
  4. Schule (Schulassistenz)

 Diese Website finden Sie unter http://assistenz.ooe.gv.at

Fachberatung für Integration