Besuchsbegleitung

Die Besuchsbegleitung ermöglicht Kindern den persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen in einer schwierigen Trennungssituation. Im Beisein fachlich qualifizierter Besuchsbegleiter*innen können Kinder in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit den besuchsberechtigten Personen verbringen.

Zielgruppe:

Eltern minderjähriger Kinder (bis 14 Jahre bzw. in Ausnahmefällen bis 18 Jahre) in einer konfliktbehafteten Trennungssituation, in der der besuchsberechtigte Elternteil seinen Besuchskontakt nur im Beisein einer pädagogischen Fachkraft wahrnehmen kann. Auch das zuständige Gericht kann Besuchsbegleitung anordnen bzw. empfehlen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Elternteile aus dem Innviertel.

Ablauf:

Die Besuchsbegleitung kann von Montag bis Samstag zwischen 8 und 20 Uhr stattfinden. Die Dauer und Häufigkeit orientieren sich an Alter und Bedürfnissen der Kinder und gegebenenfalls der gerichtlichen Anordnung. Die begleiteten Treffen erfolgen auf neutralem Boden in einem geeigneten Spiel- und Kontaktraum am Teamstützpunkt der Mobilen Familiendienste, Pfarrplatz 1, Ried im Innkreis.

Kosten:

Stundensatz und Fördermöglichkeiten auf Anfrage.

Ziel:

Nach Durchführung der Besuchsbegleitung soll sichergestellt sein, dass der vereinbarte Besuchskontakt zwischen den Beteiligten selbständig durchgeführt werden kann. Die Besuchsbegleitung ist eine vorübergehende Maßnahme, die zu einer eigenverantwortlichen Besuchsregelung führen soll.

Kontakt:

Caritas Oberösterreich
Mobile Familiendienste
Pfarrplatz 1, 4910 Ried im Innkreis
Tel.: 07752 208 10
E-Mail: besuchsbegleitung@caritas-ooe.at
www.mobiledienste.or.at

Gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.