Unsere Unterstützungs- leistungen zum Thema Energie

Energiesparen im Haushalt - Beratung und Gerätetausch
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leistungen:
- Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch telefonische oder Onlineberatung ist möglich.
- Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
- Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).
Für wen?
Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS Befreiung)
- Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
- Bezug von Wohnbeihilfe
Ablauf:
Die Erstberatung findet nach Terminvereinbarung in der zuständigen Beratungsstelle statt.
Zur Erstberatung bitte folgende Unterlagen mitbringen:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der Gis-Befreiung oder Nachweis über Heizkostenzuschuss oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage oder Nachweis der Wohnbeihilfe oder Kontoauszüge der letzten 8 Wochen von allen Personen im Haushalt
Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart.
Kontakt Energiesparen & Gerätetausch
Erreichbarkeit:
- Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
- Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Wohnschirm Energie
Wohnschirm Energie ist ein Programm des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Leistungen:
- Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen
- Beratung bei Energierückständen
- Unterstützung bei der Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung bei drohendem oder bestehendem Energiekostenrückstand aus den Mitteln des Bundes
Für wen?
Zielgruppe sind Personen mit einem Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die einen Energieliefervertrag haben oder eine Bestätigung darüber, dass bei ihnen Energiekosten anfallen (z. B. durch Bestätigung von Vermieter*innen, Rechnung über Einkauf von Heizmaterial,…). Sie müssen bestehende oder drohende Energiekostenrückstände bewältigen und unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns.
Wenn Sie einen Antrag auf Heizkostenzuschuss des Landes OÖ gestellt haben, bitte beachten Sie, dass Sie den Wohnschirm Energie erst beantragen können, wenn Sie wissen, ob Sie den Heizkostenzuschuss erhalten - solange der Antrag auf Heizkosten des Landes OÖ noch in Bearbeitung ist, ist eine Antragsstellung für den Wohnschirm Energie leider nicht möglich.
Hotline Wohnschirm Energie
Erreichbarkeit:
- Montag 13:00-15:00 Uhr
- Dienstag 09:00-11:00 Uhr
- Mittwoch keine Hotline
- Donnerstag 13:00-15:00 Uhr
- Freitag 09:00-11:00 Uhr
Für die Antragstellung brauchen wir folgende Unterlagen, die Sie uns per Mail schicken können oder bitte zum vereinbarten Termin mitbringen:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel (Hauptwohnsitz)
- Energielieferungsvertrag/-verträge (oder andere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass Sie Energie beziehen)
- Aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis über zu leistende Alimentationszahlungen
- bei bestehendem Energiekostenrückstand: Belege für Höhe und Zeitraum der Energiekostenrückstände (z.B., Mahnungen, Rechnungen, Jahresabrechnung)
Wichtig zu wissen:
- Wir helfen Ihnen mit Beratung und der Antragstellung.
- Die Auszahlung wird zentral für ganz Österreich bei der Abwicklungsstelle des Ministeriums genehmigt.
- Wir können daher weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben.
Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.
Caritas OÖ
Melden Sie sich, falls Sie Fragen haben.