Unsere Unterstützungs- leistungen zum Thema Energie
Energiesparen im Haushalt - Beratung und Gerätetausch
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leistungen:
- Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch telefonische oder Onlineberatung ist möglich.
- Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
- Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Es können bis zu zwei Geräte pro Haushalt getauscht werden (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).
Für wen?
Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss
- Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
- Bezug von Sozialhilfe oder Ausgleichszulage
- Bezug von Wohnbeihilfe
Ablauf:
Die Erstberatung kann persönlich nach Terminvereinbarung, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Zur Erstberatung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Ausweis
- Meldezettel
- Nachweis der Befreiung vom ORF-Beitrag, EAG-Kostenbefreiung (§72 EAG), Fernsprechentgelt-Zuschuss, oder Nachweis über Heizkostenzuschuss, oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage, oder Nachweis der Wohnbeihilfe, oder Kontoauszüge der letzten 8 Wochen von allen Personen im Haushalt.
Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart.
Kontakt Energiesparen & Gerätetausch
Erreichbarkeit:
- Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
- Freitag 09:00 - 11:00 Uhr
Auch erreichbar über WhatsApp. Der schnelle Weg zu wichtigen Infos.
Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Wohnschirm Energie
Wohnschirm Energie ist ein Programm des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Achtung: neue Richtlinien ab 26.02.2024
Leistungen:
- Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen bei Energiekosten
- Beratung bei bestehenden Energiekostenrückständen
- Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung
Für wen?
Zielgruppe sind Personen mit einem Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die bestehende Energiekostenrückstände bewältigen müssen und unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns.
Wenn Sie einen Antrag für Energiekosten (Heizkostenzuschuss, Energiekostenzuschuss, Wohn- und Energiekostenbonus) beim Land OÖ gestellt haben, bitte beachten Sie, dass Sie den Wohnschirm Energie erst beantragen können, wenn Sie wissen, ob Sie diesen Zuschuss erhalten - solange der Antrag des Landes OÖ noch in Bearbeitung ist, ist eine Antragsstellung für den Wohnschirm Energie leider nicht möglich.
Jede Antragstellung umfasst eine Beratung und benötigt die original Unterschrift der antragstellenden Person.
Hotline Wohnschirm Energie
Die Hotline ist am 1. und 2. Oktober nicht erreichbar!
Erreichbarkeit:
- Montag 13:00-15:00 Uhr
- Dienstag 09:00-11:00 Uhr
- Mittwoch 09:00-11:00 Uhr
Für die Antragstellung brauchen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail schicken:
- Lichtbildausweis
- Meldezettel (Hauptwohnsitz) aller Personen im Haushalt
- Energielieferungsvertrag/-verträge (oder andere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass Sie Energie beziehen)
- aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
-
Belege über Höhe und Zeitraum der Energiekostenrückstände (z.B., Mahnungen, Rechnungen, Jahresabrechnung)
Wichtig zu wissen:
- Wir helfen Ihnen mit Beratung und der Antragstellung.
- Die Auszahlung wird zentral für ganz Österreich bei der Abwicklungsstelle des Ministeriums genehmigt.
- Wir können daher weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben.
Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.
Caritas OÖ
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