Unsere Unterstützungs- leistungen zum Thema Energie

Energiesparen im Haushalt - Beratung und Gerätetausch

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Leistungen:

  • Erstberatung: Hier wird überprüft, ob der Haushalt die Kriterien für eine weitere Unterstützung erfüllt. Diese Beratung findet in den Beratungsstellen statt, auch telefonische oder Onlineberatung ist möglich.
  • Energiesparberatung: Die Energiesparberatung findet im Haushalt statt. Dabei werden einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen geprüft und gemeinsam besprochen.
  • Gerätetausch: Wenn im Rahmen der Energiesparberatung festgestellt wird, dass die vorhandenen Elektrogeräte ausgetauscht werden sollen, ist ein kostenloser Tausch möglich. Getauscht wird ein Gerät pro Haushalt (Herd, Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler).

Für wen?

Zielgruppe sind Personen, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Befreiung von den Rundfunkgebühren (GIS Befreiung)
  • Bezug des Heizkostenzuschuss des Landes
  • Bezug von Sozialhilfe oder Aus­gleichszulage
  • Bezug von Wohnbeihilfe

Ablauf:

Die Erstberatung findet nach Terminvereinbarung in der zuständigen Beratungsstelle statt.
Zur Erstberatung bitte folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweis
  • Meldezettel
  • Nachweis der Gis-Befreiung oder Nachweis über Heizkostenzuschuss oder Nachweis über Sozialhilfe / Ausgleichszulage oder Nachweis der Wohnbeihilfe oder Kontoauszüge der letzten 8 Wochen von allen Personen im Haushalt

Nach der Erstberatung werden die Termine für Energiesparberatung und Gerätetausch vereinbart.

Kontakt Energiesparen & Gerätetausch

Erreichbarkeit:

  • Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr
  • Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
  • Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

Auch erreichbar über WhatsApp. Der schnelle Weg zu wichtigen Infos.

WhatsApp Beratung

Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

 

Wohnschirm Energie

Wohnschirm Energie ist ein Programm des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Achtung: neue Richtlinien ab 26.02.2024

Leistungen:

  • Beratung zu verfügbaren Unterstützungsleistungen bei Energiekosten
  • Beratung bei bestehenden Energiekostenrückständen
  • Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung

Für wen?

Zielgruppe sind Personen mit einem Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die bestehende Energiekostenrückstände bewältigen müssen und unter die vom Ministerium vorgegebenen Einkommensgrenzen fallen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns. 

Wenn Sie einen Antrag für Energiekosten (Heizkostenzuschuss, Energiekostenzuschuss, Wohn- und Energiekostenbonus) beim Land OÖ gestellt haben, bitte beachten Sie, dass Sie den Wohnschirm Energie erst beantragen können, wenn Sie wissen, ob Sie diesen Zuschuss erhalten - solange der Antrag des Landes OÖ noch in Bearbeitung ist, ist eine Antragsstellung für den Wohnschirm Energie leider nicht möglich. 

Jede Antragstellung umfasst eine Beratung und benötigt die original Unterschrift der antragstellenden Person.

Hotline Wohnschirm Energie

Erreichbarkeit:

  • Montag 13:00-15:00 Uhr  
  • Dienstag 09:00-11:00 Uhr 
  • Mittwoch 09:00-11:00 Uhr  
  • Donnerstag 13:00-15:00 Uhr  

Für die Antragstellung brauchen wir folgende Unterlagen, die Sie uns bitte per Mail schicken:

  • Lichtbildausweis  
  • Meldezettel (Hauptwohnsitz) aller Personen im Haushalt  
  • Energielieferungsvertrag/-verträge (oder andere Unterlagen aus denen hervorgeht, dass Sie Energie beziehen)  
  • aktuelle Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen  
  • Belege über Höhe und Zeitraum der Energiekostenrückstände (z.B., Mahnungen, Rechnungen, Jahresabrechnung)

Wichtig zu wissen:

  • Wir helfen Ihnen mit Beratung und der Antragstellung.
  • Die Auszahlung wird zentral für ganz Österreich bei der Abwicklungsstelle des Ministeriums genehmigt.
  • Wir können daher weder Informationen über die Dauer der Bearbeitung, noch über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung eines Antrags weitergeben.

Die Information über die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung erhalten Sie direkt und schriftlich von der Abwicklungsstelle des Ministeriums.

Herzlich Willkommen
Hier beantworten wir Ihre Fragen rund um das Programm "Energiesparen im Haushalt".